Kaminfeger Herbert Odermatt Zug Uri
Kaminfeger Herbert Odermatt Uri Nidwalden Zug

Aschenprobe

Wer eine Holzfeuerung richtig bedient, feuert mit trockenem Waldholz, in einem nicht übermässig gefüllten Feuerraum und mit stetig heisser Flamme. Bei guten Feuerungsanlagen ergibt sich so ein weisses Rauchbild (kein grauer Rauch, sondern weisser Wasserdampf).

Gefahren: Werden Holzfeuerungen dazu missbraucht, Kehricht oder Altholz zu entsorgen, entweichen grosse Mengen giftiger Substanzen. Diese belasten die Luft, schlagen sich im Boden der Umgebung nieder und führen zu Schäden an der Feuerung.

Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen
Kontrollpflichtig sind häufig benutzte Holzfeuerungen für naturbelassenes Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt, die innerhalb von zwei Jahren mindestens einmal gereinigt werden (insbesondere Stückholzheizungen, Schnitzelfeuerungen, Kochherde, Kachelöfen, Schwedenöfen und Zimmeröfen). Ausgenommen sind reine Pelletfeuerungen.

Die Kontrolle findet wie bei den Öl- und Gasfeuerungen in der Regel alle zwei Jahre statt. Die Anlagenbetreiber werden von der Administrationsstelle (in der Regel ist das die Gemeinde) schriftlich aufgefordert, einen Feuerungskontrolleur zu beauftragen. Kontrolliert werden das Brennstofflager und die Asche.
Liste der zugelassenen Feuerungskontrolleure: 
www.gesch-feuko.ch

Die Kosten setzen sich zusammen aus denjenigen des Feuerungskontrolleurs (Arbeitsaufwand, Stundenansatz) zuzüglich einer Pauschale pro Haushalt (Fr. 35.- für die Pauschale). Damit sind unter anderem die Kosten für Ascheanalyse, Verbrauchsmaterial und den Aufwand von Administrationsstelle und Kanton gedeckt. Die Kosten werden gemäss Verursacherprinzip von den Anlagenbetreibern getragen.

Holzfeuer

Richtig Anfeuern

Feuerungskontrolle

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Aschenprobe

Wer eine Holzfeuerung richtig bedient, feuert mit trockenem Waldholz, in einem nicht übermässig gefüllten Feuerraum und mit stetig heisser Flamme. Bei guten Feuerungsanlagen ergibt sich so ein weisses Rauchbild (kein grauer Rauch, sondern weisser Wasserdampf).

Gefahren: Werden Holzfeuerungen dazu missbraucht, Kehricht oder Altholz zu entsorgen, entweichen grosse Mengen giftiger Substanzen. Diese belasten die Luft, schlagen sich im Boden der Umgebung nieder und führen zu Schäden an der Feuerung.

Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen
Kontrollpflichtig sind häufig benutzte Holzfeuerungen für naturbelassenes Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt, die innerhalb von zwei Jahren mindestens einmal gereinigt werden (insbesondere Stückholzheizungen, Schnitzelfeuerungen, Kochherde, Kachelöfen, Schwedenöfen und Zimmeröfen). Ausgenommen sind reine Pelletfeuerungen.

Die Kontrolle findet wie bei den Öl- und Gasfeuerungen in der Regel alle zwei Jahre statt. Die Anlagenbetreiber werden von der Administrationsstelle (in der Regel ist das die Gemeinde) schriftlich aufgefordert, einen Feuerungskontrolleur zu beauftragen. Kontrolliert werden das Brennstofflager und die Asche.
Liste der zugelassenen Feuerungskontrolleure: 
www.gesch-feuko.ch

Die Kosten setzen sich zusammen aus denjenigen des Feuerungskontrolleurs (Arbeitsaufwand, Stundenansatz) zuzüglich einer Pauschale pro Haushalt (Fr. 35.- für die Pauschale). Damit sind unter anderem die Kosten für Ascheanalyse, Verbrauchsmaterial und den Aufwand von Administrationsstelle und Kanton gedeckt. Die Kosten werden gemäss Verursacherprinzip von den Anlagenbetreibern getragen.

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